THC im Straßenverkehr
Seit dem 22.08.2024 gelten neue rechtliche Vorschriften im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr. Das Gesetz schafft Rechtsklarheit und soll einen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten. Es sendet die klare Botschaft an alle Verkehrsteilnehmer, Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme streng zu trennen.
Der THC-Grenzwert wurde von 1,0 auf 3,5ng/ml THC im Blutserum heraufgesetzt. Oberhalb dieses Wertes ist nach heutigem Kenntnisstand das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges nicht mehr gewährleistet.
Festgelegt wurde auch ein absolutes Cannabisverbot für Fahranfänger
und für junge Menschen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Da eine besondere Gefährdung durch den Mischkonsum von Alkohol und THC vorliegt, gilt für Cannabis-Konsumenten grundsätzlich ein absolutes Alkoholverbot bei jeder Verkehrsteilnahme.
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Stand:2025/03
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/sechstes-gesetz-zur-aenderung-des-strassenverkehrsgesetzes-verkuendet.html#:~:text=Mit%20dem%20vom%20Bundestag%20am,ml%20Blutserum%20im%20Straßenverkehr%20eingeführt
Abstinenznachweis!
Ende 2022 sind auch die Beurteilungskriterien für die Fahreignung überarbeitet worden. In der Folge wurden die Ansprüche der Begutachtung im Hinblick auf die Nachweiszeiträume verschärft, sodass schon bei Erstauffälligkeit Abstinenzen von 15 Monaten erwartet werden, je nach Höhe der festgestellten Werte.
Für Amphetamin-, Kokain- und Opiatmissbrauch sind immer Nachweise von 15 Monaten notwendig. Bei Mischkonsum, bei hohen Konsumwerten und bei Rückfälligkeit nach positiver MPU wegen Alkohol- oder Drogenkonsums sind Abstinenzen von 18 Monaten durchaus üblich und ihrem Anliegen dienlich.
Wichtig!
Abstinenznachweise finden nur Anerkennung, wenn das beauftragte Labor eine spezielle Zulassung besitzt (Akkreditierung nach DIN ISO 17025). Schließen Sie nur mit solchen Einrichtungen einen Vertrag, die dafür auch in Frage kommen, z.B. mit der
AVUS, der
DEKRA, der
PIMA, dem
TÜV
u.a.m.
Bei Drogenscreenings wird immer ein ganzes Paket von Stoffgruppen getestet, unabhängig davon, welcher Besitz oder Konsum Ihnen zur Last gelegt wurde.
Folgende Stoffgruppen werden analysiert:
- Cannabinoide
- Opiate
- Methadon
- Kokain
- Amphetamine
- Benzodiazepine
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Nachweisbarkeit von Drogen
Die Nachweisbarkeit hängt von der Häufigkeit und der Art des Konsums ab, vom Körperfett, dem Stoffwechsel u.a. Faktoren mehr. Allgemein gilt folgendes:
Welche Verfahren sind anerkannt?
Die üblichen Verfahren für den Abstinenznachweis sind Urinkontrollen oder Haaranalysen.
Was kosten die Kontrollen?
Das hängt von der Art der Analyse ab:
Sie haben Fragen?
0800 - 567 66 66
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