Drogen

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Gutachterfragen zum Thema "Drogen" Worum geht´s?
Gutacherfragen zum Thema

  • Offenheit
  • Glaubwürdigkeit
  • Deliktkenntnis
  • Datenkenntnis
  • Ursachen
  • Hintergründe
  • Persönliche Motive
  • Äußere Umstände
  • Widerspruchsfreiheit
  • Kenntnis der Drogenwirkungen
  • Risiko Btm im Straßenverkehr
  • Waren die Risiken bekannt? 
  • Wenn ja, weshalb das Risiko?
  • Konsummotive / Konsumanlässe
  • Konsummengen und -häufigkeit
  • Motivation
  • Verhaltensänderungen 
  • Verhaltenskontrolle
  • Rückfallvermeidungsstrategien
  • Was macht Sie zuversichtlich?

Gutachterfragen zum Thema

  • Freiheit von Widersprüchen 
  • Kenntnis der Deliktdaten
  • Offenheit und Glaubwürdigkeit
  • Ursachen des Drogenmissbrauchs 
  • Persönliche Gründe / äußere Umstände
  • Kenntnis über die Drogenwirkungen
  • Risiko Btm-Konsum / Straßenverkehr
  • Waren die Risiken bekannt? 
  • Wenn ja, wie konnte es trotzdem dazu kommen?
  • Konsummotive / Konsumanlässe
  • Konsummengen / Konsumhäufigkeit
  • Motivation zur Abstinenzentscheidung
  • Verhaltensänderungen / Verhaltenskontrolle
  • Rückfallvermeidung in altes Konsumverhalten 
  • Was macht Sie so sicher, dass Ihnen das gelingt?


Forum MPU: Wichtiges zum Thema MPU
THC im Straßenverkehr

Seit dem 22.08.2024 gelten neue rechtliche Vorschriften im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr. Das Gesetz schafft Rechtsklarheit und soll einen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr leisten. Es sendet die klare Botschaft an alle Verkehrsteilnehmer, Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme streng zu trennen.


Der THC-Grenzwert wurde von 1,0 auf 3,5ng/ml THC im Blutserum heraufgesetzt. Oberhalb dieses Wertes ist nach heutigem Kenntnisstand das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges nicht mehr gewährleistet.

Festgelegt wurde auch ein absolutes Cannabisverbot für Fahranfänger und für junge Menschen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Da eine besondere Gefährdung durch den Mischkonsum von Alkohol und THC vorliegt, gilt für Cannabis-Konsumenten grundsätzlich ein absolutes Alkoholverbot bei jeder Verkehrsteilnahme.


Quelle:   Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Stand:2025/03


https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/sechstes-gesetz-zur-aenderung-des-strassenverkehrsgesetzes-verkuendet.html#:~:text=Mit%20dem%20vom%20Bundestag%20am,ml%20Blutserum%20im%20Straßenverkehr%20eingeführt


Abstinenznachweis!

Ende 2022 sind auch die Beurteilungskriterien für die Fahreignung überarbeitet worden. In der Folge wurden die Ansprüche der Begutachtung im Hinblick auf die Nachweiszeiträume verschärft, sodass schon bei Erstauffälligkeit Abstinenzen von 15 Monaten erwartet werden, je nach Höhe der festgestellten Werte.


Für Amphetamin-, Kokain- und Opiatmissbrauch sind immer Nachweise von 15 Monaten notwendig. Bei Mischkonsum, bei hohen Konsumwerten und bei Rückfälligkeit nach positiver MPU wegen Alkohol- oder Drogenkonsums sind Abstinenzen von 18 Monaten durchaus üblich und ihrem Anliegen dienlich.

Wichtig!

Abstinenznachweise finden nur Anerkennung, wenn das beauftragte Labor eine spezielle Zulassung besitzt (Akkreditierung nach DIN ISO 17025). Schließen Sie nur mit solchen Einrichtungen einen Vertrag, die dafür auch in Frage kommen, z.B. mit der AVUS, der DEKRA, der PIMA, dem TÜV u.a.m.

 

Bei Drogenscreenings wird immer ein ganzes Paket von Stoffgruppen getestet, unabhängig davon, welcher Besitz oder Konsum Ihnen zur Last gelegt wurde.

 

Folgende Stoffgruppen werden analysiert:

  • Cannabinoide
  • Opiate
  • Methadon
  • Kokain
  • Amphetamine
  • Benzodiazepine     


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Nachweisbarkeit von Drogen

Die Nachweisbarkeit hängt von der Häufigkeit und der Art des Konsums ab, vom Körperfett, dem Stoffwechsel u.a. Faktoren mehr. Allgemein gilt folgendes:

Substanz Wirkungsdauer Nachweisbarkeit Im Urin Im Blut
Amphetamine 6-12 Std. 2-4 Tage, abhängig vom Urin-ph-Wert 2-4 Tage je nach Urin-ph-Wert
Benzodiazepine 4-12 Std. oral 1-3 Tage, 4-6 Wochen bei Langzeiteinnahme einige Stunden bis Tage
Cannabis 1-4 Stunden geraucht; 2 - 10 Stunden oral (Kuchen, Kekse ...) 2-3 Tage nach 1x Konsum; 5 Tage bei 4x pro Woche kiffen; 10 Tage bei tägl. Konsum; 20 Tage bei Intensivkonsum gelegentlicher Konsum: 3 Tage regelmäßiger Konsum: bis zu 30 Tagen
Ecstasy (MDMA, MDA, MDE) 3-12 Std. (oral) 1-4 Tage bis zu 24 Stunden
Speed 6-12 Std. 1-3 Tage (gesnieft) 1 Tag
Crystal bis 30 Std. (gesnieft) 1-3 Tage 1 Tag
Kokain 1-3 Std. (gesnieft) 10-30 min. (geraucht) 2-4 Tage bis zu 24 Stunden
LSD 6-12 Std. (oral) 1-2 Tage 12 Stunden
Heroin 3-6 Std. (gespritzt) 1-4 Tage bis zu 8 Stunden
Methadon 12-24 Std. (oral) 2-3 Tage 2 Tage
Barbiturate 3-24 Std. (oral) kurz wirkende: 2-4 Tage lang wirkende: mehrere Wochen einige Stunden bis Tage
Psilocybin 3-10 Std. (oral) 1-3 Tage 1-3 Tage

Welche Verfahren sind anerkannt?

Die üblichen Verfahren für den Abstinenznachweis sind Urinkontrollen oder Haaranalysen.

Was kosten die Kontrollen?

Das hängt von der Art der Analyse ab:

 1.) Urinkontrollen

4 Kontrollen in 6 Monaten. 6 Kontrollen, wenn 12 Monate Abstinenz nachgewiesen werden müssen. Die Einbestellung erfolgt kurzfristig innerhalb von 24 Stunden. Alle 3 - 10 Wochen wird eine Urinabgabe unter Sicht durchgeführt, d.h. im Beisein einer Kontrollperson. 


Kosten:

100 - 120 € pro Analyse bei Cannabis

220 - 250 € pro Analyse bei BTM + Alkohol


2.) Haaranalysen

1 Haaranalyse von 6 cm Länge, wenn 6 Monate erforderlich sind. Eine weitere Analyse nach 6 Monaten von nochmals 6 cm Länge, wenn 12 Monate Abstinenz nachgewiesen werden müssen.


Kosten:

200 bis 250 € pro Analyse.


Achtung!

Gefärbte Haare verfälschen die Analyse und sind nicht verwertbar!

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1.) Urinkontrollen


7 Kontrollen bei 15-monatigem Abstinenznachweis. Die Einbestellung erfolgt kurzfristig innerhalb von 24 Stunden. Alle 3 - 8 Wochen eine Urinabgabe unter Sicht im Beisein einer Kontrollperson. 


Kosten: 100 - 120.- € pro Analyse / bei Opiaten 160.- € / Btm und Alkohol ca. 250.- € pro Analyse.


2.) Haaranalysen


2 Haaranalysen von je 6 cm alle 6 Monate und 1 Haaranalyse von 3 cm zum Abschluss. Lückenlos!


Kosten: 160.- bis 250.- € pro Analyse 


Sie haben Fragen? 

0800 - 567 66 66

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