Professionelle, kostenfreie MPU Soforthilfe!
Wann stelle ich einen neuen Antrag?
Was gilt es zu beachten?
Alle Info´s dazu:
Damit Sie gleich wissen, was zu tun ist!
Wichtig für das Positiv-Gutachten
Selbstkritische Aufarbeitung der Problematik
Keine widersprüchlichen Angaben
Hintergründe des Fehlverhaltens:
Persönliche Motive und äußere Umstände
Bei Alkohol- oder BTM-Fragestellung:
Ausreichende Abstinenznachweise
Bei Aggressionsdelikten:
Teilnahme an Anti-Aggressionskurs
Nachvollziehbare Motivationsbildung
Stabile Verhaltensänderungen
Strategien zur Rückfallvermeidung
Wohin soll das Gutachten gehen?
Das sollten Sie beachten!
Es lohnt sich, dem negativen Gutachten nochmals Beachtung zu schenken. Es enthält wichtige Hinweise, unter welchen Voraussetzungen die nächste Begutachtung positiv werden kann. Achten Sie auf den letzten Seiten Ihres Gutachtens auf die gemachten Empfehlungen und nehmen sie diese ernst.
Wann geht es weiter?
Wenn die Begutachtung abgeschlossen ist, geht Ihre Akte an die zuständige Führerscheinstelle zurück. Sobald sie dort eingetroffen ist, könnten Sie zeitnah einen erneuten Antrag auf Wiedererteilung stellen. Das gilt für alle, die eine "Punkte-MPU" machen müssen. Bedenken Sie, dass eine
professionelle
MPU Vorbereitung 4-5 Monate Zeitaufwand braucht, je nachdem, wie umfangreich Ihre Führerscheinakte ist. Nur so ist es möglich, den Ansprüchen der Begutachtung im nächsten Anlauf auch gerecht zu werden.
Nehmen Sie Abstand von Angeboten, die im "Turbo-Durchlauf" eine erfolgreiche MPU versprechen. Ihr Bedürfnis, möglichst bald wieder mobil zu sein, ist absolut verständlich. Aber auf diese Weise verlieren Sie nur Zeit und Geld! Der nächste Anlauf soll schließlich sitzen.
Achtung Abstinenznachweis
In fast allen Fällen von Alkohol- und BTM-Missbrauch sind Nachweise von 15 Monaten zu erbringen!
Wenn Sie eine MPU wegen Alkoholmissbrauch machen müssen und zum Nachweis Ihrer Konsumfreiheit Haaranalysen zum Einsatz bringen möchten, dann achten Sie darauf, dass die Haare ungefärbt sind und der Zeitraum zwischen der letzten Kontrolle und dem nächsten Nachweis maximal 3 Monate beträgt, damit keine Nachweislücke entsteht. Für 15 Monate Abstinenz benötigen Sie 5 Haaranalysen von jeweils 3cm Länge,
die
am Tag der Begutachtung nicht älter als 4 Monate
sein dürfen.
Für Drogendelikte gilt das Gleiche. Der Unterschied besteht darin, dass Sie in 15 Monaten 2 Analysen a 6cm Länge erbringen, sowie eine Analyse von 3 cm. Jeder Zentimeter belegt einen Monat Konsumfreiheit.
Kommen Haaranalysen nicht infrage, so müssen Sie in 15 Monaten 7 Urinkontrollen durchführen.
Alle Analysen werden forensisch ermittelt,
d.h. im Beisein einer Kontrollperson.
Damit sind sie gerichtsfest. Nachweise können Sie
nicht bei ihrem Hausarzt machen lassen. Sie brauchen einen Abstinenzvertrag mit einem zertifizierten Labor, oder mit einer Begutachtungsstelle ihrer Wahl (z.B. AVUS, DEKRA, PIMA, TÜV).
Sie haben Fragen?
0800 - 567 66 66
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