Maßnahmen in der Probezeit
Bei Fahranfängern auf Probe kommt der Unfallverhütung eine besondere Bedeutung zu. Bei einer Vielzahl von Regelverstößen werden deshalb Eintragungen im Fahreignungsregister vorgenommen. Diese Maßnahmen sollen helfen, Unfälle zu verhüten.
Hintergrund ist, dass in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen statistisch höhere Unfallzahlen belegt sind, sodass für Fahranfänger vergleichsweise deutlich strengere Regelungen gelten.
Probezeit-Verlängerung
Entscheidend ist, um welche Art von Verstoß es sich handelt. Denn verlängert wird die Probezeit nur, wenn das Delikt mit einem Eintrag in das Verkehrs-zentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg verbunden ist.
Ein Eintrag erfolgt, wenn:
- ein B-Verstoß in der Probezeit zweimal begangen wird
- ein Bußgeld von mindestens 60 Euro erhoben wird
- oder eine Verkehrsstraftat zu verantworten ist.
In diesen Fällen benachrichtigt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Die Behörde leitet dann die entsprechenden Maßnahmen zur Fahrerlaubnis ein.
A- und B-Verstöße
Verstöße, die eine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen, werden in zwei Kategorien eingeteilt:
- schwerwiegende Verstöße (Kategorie A)
- weniger schwerwiegende Verstöße (Kategorie B)
Fahranfänger, die sich einen A-Verstoß leisten, müssen mit Maßnahmen rechnen. Eine Folge ist, dass sich die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert und ein Aufbauseminar für Fahranfänger zur Pflicht wird. Anders ist es bei Verstößen gegenüber der Kategorie B. Hier braucht es zwei Vorkommnisse, bis es zu einer Verlängerung der Probezeit kommt.
Was sind A-Verstöße?
A-Verstöße sind schwerwiegende Vergehen. Dazu gehören etwa Nötigung, (zu dichtes Auffahren auf der Autobahn, Betätigung der Lichthupe), Alkohol im Straßenverkehr, nachweislicher BTM-Konsum, (auch außerhalb des Straßenverkehrs!!!), Missachtung der Vorfahrtsregel, Unfallflucht, oder beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren das Führen eines Kfz der Klasse B oder BE ohne entsprechende Begleitung ...
In diesen Fällen wird die Fahrerlaubnis definitiv entzogen und eine positive MPU (MPU bedeutet medizinisch-psychologische Untersuchung) ist die Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis!
Was sind B-Verstöße?
Dazu gehören Parkverstöße, telefonieren ohne Freisprechanlage, abgefahrene Reifen, Gefährdung von Fußgängern in einem verkehrsberuhigten Bereich, die Mitnahme von Kindern ohne die vorgeschriebene Rückhaltesicherung (Kindersitz) u.a.m.
Sanktionen für Fahranfänger
* FE = Fahrerlaubnisbehörde
Quelle: KBA / 2024/10 (Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg)
https://www.kba.de
MPU? So geht es weiter!
Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Aber Vorsicht! Wie schon in unserem
MPU Wegweiser
erwähnt, hat eine Entziehung immer auch eine
"pädagogische Komponente". So sieht das die Fahrerlaubnisbehörde und auch der Gutachter macht da keine Ausnahme. Eine selbstkritische Haltung und stabile Verhaltensänderungen bilden sich in der Regel nicht über Nacht.
Nehmen Sie sich deshalb genügend Zeit für die MPU Vorbereitung. 4 bis 6 Monate Vorlauf sind üblich, um unsere Kunden Topfit zu machen. Bei Alkohol- und Drogendelikten kommt hinzu, dass auch die damit verbundenen Abstinenz-nachweise einer zeitnahen Wiedererteilung im Wege stehen.
Wir informieren Sie mit unserem
Wegweiser
vorab, wie die nächsten Schritte zur erfolgreichen MPU aussehen sollten. Nutzen Sie im Zweifel unsere kostenfreien Beratungen. Unser Service ist erstklassig, bleibt kostenfrei, egal wie häufig Sie Auskünfte wünschen und hilft Ihnen weiter! Definitiv.